Beschreibung | - Emittenten sind gemäss Kotierungsreglement von SIX verpflichtet, einen Geschäftsbericht und einen Halbjahresbericht zu publizieren
- Demgegenüber ist die Publikation von Quartalsabschlüssen fakultativ
- Die Publikationspflichten sind im Kotierungsreglement (KR) von SIX sowie in den Richtlinien Regelmeldepflichten (RLRMP), Rechnungslegung (RLR), Ad-hoc-Publizität (RLAhP) und Corporate Governance (RLCG) beschrieben (siehe ➔ Kapitel 8)
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Zweck | - Berichterstattung über das Geschäftsjahr respektive die betreffende Periode
- Transparente Darstellung der Finanzsituation
- Erfüllt zuweilen auch den Zweck eines Unternehmensportraits
- Pflicht zur Aufrechterhaltung der Kotierung
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Anlass | - Publikation vier Monate nach Bilanzstichtag für den Geschäftsbericht, Frist von drei Monaten für den Halbjahresbericht
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Inhalt | - Aktionärsbrief von VR-Präsident und/oder CEO, mit Aussagen zur Strategie und deren Umsetzung (fakultativ)
- Spartenberichte (fakultativ)
- Detaillierter Finanzbericht, gemäss jeweiligem Rechnungslegungsstandard
- Nachhaltigkeitsbericht ab dem Geschäftsjahr 2023 obligatorisch gemäss Art. 964 OR
- Für Immobilien und Investmentgesellschaften gelten zusätzliche Sonderregeln zur Rechnungslegung
- Bericht zur Corporate Governance (nur im Jahres, nicht aber im Halbjahresbericht) siehe ➔ ser-ag.com/dam/downloads/regulation/listing/directives/dcg-de.pdf
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Tipps | - Investoren lesen vor allem den Bericht von VR-Präsident und CEO sowie den Finanzteil (inklusive Erläuterungen)
- Ein guter Kriterienkatalog für den Inhalt eines Geschäftsberichts (Basis der jährlichen Rangliste für das Value Reporting) findet sich in der Broschüre «Schweizer Geschäftsberichte-Rating 2024», ab Seite 68
➔ geschaeftsberichte-rating.ch/2023/downloads - Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, den Geschäftsbericht nur noch auf der Website zu publizieren
- Die Medienmitteilung zum Geschäfts und Halbjahresbericht muss einen Link (direkte URL) zum betreffenden Bericht enthalten oder der Medienmitteilung kann das vollständige Dokument im PDF-Format angehängt werden
- Geschäfts und Zwischenberichte sind seit 2021 gemäss Art. 4 Abs. 2 RLAhP stets mit einer Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen
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