6.6 Geschäfts- und Zwischenberichte

Beschreibung
  • Emittenten sind gemäss Kotierungsreglement von SIX verpflichtet, einen Geschäftsbericht und einen Halbjahresbericht zu publizieren
  • Demgegenüber ist die Publikation von Quartalsabschlüssen fakultativ
  • Die Publikationspflichten sind im Kotierungsreglement (KR) von SIX sowie in den Richtlinien Regelmeldepflichten (RLRMP), Rechnungslegung (RLR), Ad-­hoc-­Publizität (RLAhP) und Corporate Governance (RLCG) beschrieben (siehe ➔ Kapitel 8)
Zweck
  • Berichterstattung über das Geschäftsjahr respektive die betreffende Periode
  • Transparente Darstellung der Finanzsituation
  • Erfüllt zuweilen auch den Zweck eines Unternehmensportraits
  • Pflicht zur Aufrechterhaltung der Kotierung
Anlass
  • Publikation vier Monate nach Bilanzstichtag für den Geschäftsbericht, Frist von drei Monaten für den Halbjahresbericht
Inhalt
  • Aktionärsbrief von VR-­Präsident und/oder CEO, mit Aussagen zur Strategie und deren Umsetzung (fakultativ)
  • Spartenberichte (fakultativ)
  • Detaillierter Finanzbericht, gemäss jeweiligem Rechnungslegungsstandard
  • Nachhaltigkeitsbericht ab dem Geschäftsjahr 2023 obligatorisch gemäss Art. 964 OR
  • Für Immobilien­ und Investmentgesellschaften gelten zusätzliche Sonderregeln zur Rechnungslegung
  • Bericht zur Corporate Governance (nur im Jahres­, nicht aber im Halbjahresbericht) siehe ➔ ser-ag.com/dam/downloads/regulation/listing/directives/dcg-de.pdf
Tipps
  • Investoren lesen vor allem den Bericht von VR-­Präsident und CEO sowie den Finanzteil (inklusive Erläuterungen)
  • Ein guter Kriterienkatalog für den Inhalt eines Geschäftsberichts (Basis der jährlichen Rangliste für das Value Reporting) findet sich in der Broschüre «Schweizer Geschäftsberichte-­Rating 2024», ab Seite 68
    ➔ geschaeftsberichte-rating.ch/2023/downloads 
  • Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, den Geschäftsbericht nur noch auf der Website zu publizieren
  • Die Medienmitteilung zum Geschäfts­ und Halbjahresbericht muss einen Link (direkte URL) zum betreffenden Bericht enthalten oder der Medienmitteilung kann das vollständige Dokument im PDF­-Format angehängt werden
  • Geschäfts­ und Zwischenberichte sind seit 2021 gemäss Art. 4 Abs. 2 RLAhP stets mit einer Ad-­hoc­-Mitteilung zu veröffentlichen
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