1. Jedes Unternehmen sollte die Grundregeln betreffend Umgang mit Analysten definieren. Die Richtlinien des CFA Institute können dafür Ausgangspunkt sein.
  2. Das Kotierungsreglement sowie die Richtlinie zur Ad-­hoc-­Publizität schreiben vor, dass einzelnen Analysten bzw. Investoren keine kursrelevanten Informationen vorab kommuniziert werden dürfen. Es gilt das Gleichbehandlungsgebot.
  3. Viele Small & Mid Caps haben zum Ziel, die Research­-Ab­deckung zu verbreitern. Dafür können Unternehmen den allenfalls langen Weg der Über­zeugung gehen, die «Hausbank» oder eine Investmentbank um ein konkretes Angebot bitten oder dem Programm «Stage» von SIX beitreten.
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