Jedes Unternehmen sollte die Grundregeln betreffend Umgang mit Analysten definieren. Die Richtlinien des CFA Institute können dafür Ausgangspunkt sein.
Das Kotierungsreglement sowie die Richtlinie zur Ad-hoc-Publizität schreiben vor, dass einzelnen Analysten bzw. Investoren keine kursrelevanten Informationen vorab kommuniziert werden dürfen. Es gilt das Gleichbehandlungsgebot.
Viele Small & Mid Caps haben zum Ziel, die Research-Abdeckung zu verbreitern. Dafür können Unternehmen den allenfalls langen Weg der Überzeugung gehen, die «Hausbank» oder eine Investmentbank um ein konkretes Angebot bitten oder dem Programm «Stage» von SIX beitreten.