1. Aufgabe der IR und, in oberster Verantwortung, des Verwaltungsrates ist es, alle Aktionäre zu vertreten und nicht nur diejenigen, die ihre Meinung am deutlichsten artikulieren.
  2. Die Stimmrechtsberater haben teils rigide und auch wider­sprüchliche Vorstellungen und Kriterien, was die Themen der Corporate Governance und Vergütung angeht. Jedes Unter­nehmen muss seinen eigenen Weg finden.
  3. Um die Investorenkontakte effizient zu bewirtschaften, betreiben viele Unternehmen eine IR­-Datenbank. Es empfiehlt sich, eine spezifische IR­-Softwarelösung von Finanzinformations­, IR­-Technologie­ oder Roadshow­ Anbietern zu prüfen.
  4. Bei einer datenbankgestützten Investorenselektion kann eine Priorisierung der Kriterien wirkungsvoll sein. Meist stehen dabei die Kriterien «Anlagestil» und «Sektorfokus» zuoberst.
  5. Aufgrund unterschiedlicher Markt­gegebenheiten bleiben Aktionäre oft anonym. Das Aktienregister bietet Gesellschaften in Kombination mit Instrumenten wie Aktionärsidentifika­tion die Möglichkeit, ihre Aktionäre zu eruieren.
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