9.3 Externe Unterstützung
Die meisten Unternehmen erledigen die wichtigste IR-Tätigkeit, die direkte Interaktion mit den institutionellen Investoren und den Analysten, mit eigenen Ressourcen.
Gleichwohl gibt es gute Gründe, externe Unterstützung beizuziehen:
- Für kleinere Unternehmen, die keine Mitarbeitenden für IR haben oder fest anstellen wollen, als «verlängerte Werkbank», etwa für das Management von Medienmitteilungen, Geschäfts und Zwischenberichten oder die IR-Website
- Für den Zukauf von Expertise bei spezifischen Projekten, für kleinere wie für grössere Unternehmen, etwa bei Kapitalmarkt transaktionen (M&A, Spinoff/Börsengang), in Krisensituationen, für Wahrnehmungsstudien oder – aufgrund MiFID zunehmend wichtiger – die Organisation von Roadshows
- Für einen regelmässigen oder gelegentlichen Check von aussen
- Für ausländische, an der Schweizer Börse kotierte Unternehmen als eine Art Statthalter in der Schweiz, auch für regulatorische Belange
Eine erfolgreiche IR-Beratung setzt voraus:
- Unabhängigkeit und Objektivität
- Langfristige Auslegung (wenn nicht auf ein spezifisches Projekt bezogen, Beispiel M&A)
- Gute Vernetzung im Finanz und Kapitalmarkt und in der jeweiligen Branche
- Kompetenz im fachlichen Bereich
- Kompetenz im menschlichen Bereich
Gute IR-Berater unterscheidet von weniger guten, dass IR-Ziele definiert und festgezurrt sind, bevor diverse IR-Massnahmen geplant und umgesetzt werden. Und zudem, wie bei jedem Unternehmensberater, eine hohe Effizienz in der Zusammenarbeit.
Neben IR-Beratern greifen Unternehmen für allerlei Sachfragen auf die Dienste externer Spezialisten zurück – keine abschliessende Aufzählung:
- Auf Juristen, insbesondere bei Kapitalmarkttransaktionen oder heiklen Fällen der Ad-hoc-Publizität oder der Rechnungslegung
- Auf spezialisierte Beratungsfirmen zur Durchleuchtung der Aktionärsstruktur, im Fachjargon Aktionärsidentifikation (siehe ➔ Kapitel 4.4)
- Auf spezialisierte Anbieter für das Führen des Aktienregisters