Die meisten Unternehmen erledigen die wichtigste IR­-Tätigkeit, die direkte Interaktion mit den institu­tionellen Investoren und den Analysten, mit eigenen Ressourcen.

Gleichwohl gibt es gute Gründe, externe Unterstützung beizuziehen:

  • Für kleinere Unternehmen, die keine Mitarbeitenden für IR haben oder fest anstellen wollen, als «verlängerte Werkbank», etwa für das Management von Medienmitteilungen, Geschäfts­ und Zwischenberichten oder die IR­-Website
  • Für den Zukauf von Expertise bei spezifischen Projekten, für klei­nere wie für grössere Unternehmen, etwa bei Kapitalmarkt­ transaktionen (M&A, Spin­off/Börsengang), in Krisensituationen, für Wahrnehmungsstudien oder – aufgrund MiFID zunehmend wichtiger – die Organisation von Roadshows
  • Für einen regelmässigen oder gelegentlichen Check von aussen
  • Für ausländische, an der Schweizer Börse kotierte Unternehmen als eine Art Statthalter in der Schweiz, auch für regulatorische Belange

Eine erfolgreiche IR-Beratung setzt voraus:

  • Unabhängigkeit und Objektivität
  • Langfristige Auslegung (wenn nicht auf ein spezifisches Projekt bezogen, Beispiel M&A)
  • Gute Vernetzung im Finanz­ und Kapitalmarkt und in der jeweiligen Branche
  • Kompetenz im fachlichen Bereich
  • Kompetenz im menschlichen Bereich

Gute IR-Berater unterscheidet von weniger guten, dass IR­-Ziele defi­niert und festgezurrt sind, bevor diverse IR­-Massnahmen geplant und umgesetzt werden. Und zudem, wie bei jedem Unternehmensberater, eine hohe Effizienz in der Zusammenarbeit.

Neben IR-­Beratern greifen Unternehmen für allerlei Sachfragen auf die Dienste externer Spezialisten zurück – keine abschliessende Aufzählung:

  • Auf Juristen, insbesondere bei Kapitalmarkttransaktionen oder heiklen Fällen der Ad­-hoc­-Publizität oder der Rechnungslegung
  • Auf spezialisierte Beratungsfirmen zur Durchleuchtung der Aktionärsstruktur, im Fachjargon Aktionärsidentifikation (siehe ➔ Kapitel 4.4)
  • Auf spezialisierte Anbieter für das Führen des Aktienregisters
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