Der schweizerische Gesetzgeber verlangt von Börsen, dass diese Regeln für Emittenten und Börsenteilnehmer erlassen, überwachen und durchsetzen.

SIX, zu welcher die Börsen SIX Swiss Exchange AG und SDX Trading AG sowie das multilaterale Handelssystem SIX Repo AG gehören, verfolgt eine konsequente Trennung von regulatorischen Funktionen und dem operativen Geschäft sowie innerhalb ihres börsenrechtlichen Regulierungsauftrags zwischen Regelsetzung, Regelvollzug und Recht­sprechung.

Zu diesem Zweck wurden folgende regulatorische Organe geschaffen:

  • Regulatory Board
    Setzt in den Regularien die Regeln für Emittenten und Teilneh­mer (inkl. Händler) fest; die vom Regulatory Board erlassenen Reglemente müssen jeweils der Eidgenössischen Finanzmarkt­aufsicht FINMA zur Genehmigung vorgelegt werden.
  • Drei Rechtsprechungsinstanzen
    Die drei Instanzen Sanktionskommission, Beschwerdeinstanz und Schiedsgericht erlassen Entscheide betreffend die Ver­letzung der Regularien, wenn das Verfahren nicht mittels eines Sanktionsbescheides durch SIX Exchange Regulation AG abgeschlossen wird.
  • SIX Exchange Regulation AG
    SIX Exchange Regulation AG reguliert und überwacht die Börsen­teilnehmer und Emittenten im Rahmen der Selbstregulierung. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Kotierung von Effekten an der Börse von SIX. SIX Exchange Regulation AG fällt Sanktionsbe­scheide, soweit ihr die Reglemente diese Kompetenz erteilen, oder stellt Sanktionsanträge.
Schematische Übersicht über die für SIX relevanten regulatorischen Organe

Mehr Informationen siehe: ➔ ser-ag.com/de/about.html


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