8.1 Relevante Regulatoren
Der schweizerische Gesetzgeber verlangt von Börsen, dass diese Regeln für Emittenten und Börsenteilnehmer erlassen, überwachen und durchsetzen.
SIX, zu welcher die Börsen SIX Swiss Exchange AG und SDX Trading AG sowie das multilaterale Handelssystem SIX Repo AG gehören, verfolgt eine konsequente Trennung von regulatorischen Funktionen und dem operativen Geschäft sowie innerhalb ihres börsenrechtlichen Regulierungsauftrags zwischen Regelsetzung, Regelvollzug und Rechtsprechung.
Zu diesem Zweck wurden folgende regulatorische Organe geschaffen:
- Regulatory Board
Setzt in den Regularien die Regeln für Emittenten und Teilnehmer (inkl. Händler) fest; die vom Regulatory Board erlassenen Reglemente müssen jeweils der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zur Genehmigung vorgelegt werden. - Drei Rechtsprechungsinstanzen
Die drei Instanzen Sanktionskommission, Beschwerdeinstanz und Schiedsgericht erlassen Entscheide betreffend die Verletzung der Regularien, wenn das Verfahren nicht mittels eines Sanktionsbescheides durch SIX Exchange Regulation AG abgeschlossen wird. - SIX Exchange Regulation AG
SIX Exchange Regulation AG reguliert und überwacht die Börsenteilnehmer und Emittenten im Rahmen der Selbstregulierung. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Kotierung von Effekten an der Börse von SIX. SIX Exchange Regulation AG fällt Sanktionsbescheide, soweit ihr die Reglemente diese Kompetenz erteilen, oder stellt Sanktionsanträge.
Schematische Übersicht über die für SIX relevanten regulatorischen Organe
Mehr Informationen siehe: ➔ ser-ag.com/de/about.html