8.7 Offenlegung von Management-Transaktionen
Emittenten müssen Transaktionen in relevanten Finanzinstrumenten (Aktien; Wandel, Erwerbs sowie Veräusserungsrechte etc.) durch ihre Verwaltungsrats und Geschäftsleitungsmitglieder nach folgender Vorgehensweise offenlegen:
- Der Emittent ist verpflichtet, die meldepflichtigen Personen in sachgerechter und nachhaltiger Art und Weise über die Pflichten zur Offenlegung von Management-Transaktionen zu instruieren, zu schulen und in regelmässigen Abständen zu erinnern.
- Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung müssen dem Emittenten alle meldepflichtigen Transaktionen innerhalb von zwei Börsentagen ab Entstehung der Meldepflicht (Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts/bei Börsengeschäften: ab Ausführung der Transaktion) melden.
- Der Emittent hat die Transaktion (unter anderem mit Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der Funktion der meldepflichtigen Person) innerhalb von weiteren drei Börsentagen auf der elektronischen Melde und Veröffentlichungsplattform von SIX Exchange Regulation AG zu erfassen.
- Die Meldung wird ohne Nennung von Name und Geburtsdatum, jedoch unter Angabe der entsprechenden Funktion auf der Webseite von SIX Exchange Regulation AG veröffentlicht.
Weiterführende Informationen
Regularien, Richtlinien und Leitfaden zur Richtlinie betreffend Offenlegung von Management-Transaktionen, siehe ➔ ser-ag.com/de/topics/management-transactions.html
Eingabe von Management-Transaktionen via elektronische Melde und Veröffentlichungsplattform, siehe ➔ disclosure.six-exchange-regulation.com/obligations/management_transaction/ddeal/login_de.html
Publizierte Management-Transaktionen, siehe ➔ https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/management-transactions.html#/
Revision der Regularien inkl. überarbeiteter Leitfaden (Inkrafttreten per 1. Februar 2024), siehe ➔ https://www.ser-ag.com/dam/downloads/regulation/listing/communiques-regulatory-board/com202308-de.pdf