Dass Analysten direkt, zeitnah und professionell mit den relevanten Fak­ten bedient werden, in passender Frequenz und Informationstiefe, ist zum Courant normal geworden. Doch gehen bei den kotierten Unter­nehmen die Meinungen auseinander, ob und wie auf die Schätzungen der Analysten direkt Einfluss genommen werden soll, wenn der Konsens von den eigenen Schätzungen wesentlich abweicht oder wenn die einzelnen Analystenschätzungen weit auseinanderliegen. Die gleiche Frage stellt sich, wenn ein Analyst ein Unternehmen plötzlich auf «Verkaufen» respektive sich mit seiner Meinung hart gegen das Management stellt. Wie auch immer diese Antwort ausfällt: Die Regeln zur Ad-hoc-Publizität schreiben den Grundsatz zur Gleichbehandlung vor und damit auch, dass einzelnen Analysten keine kursrelevanten Informationen kommuniziert werden dürfen.

Das CFA Institute, eine Ausbildungsorganisation für Aktienanalysten, hat einen guten Ratgeber mit dem Titel «Best Practice Guidelines Analyst/Corporate Issuer Relations» publiziert, der via folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden kann. Er ist zwar nicht mehr ganz neu und auf den US-­amerikanischen Markt ausgerichtet, die Grundzüge passen aber gleichwohl: ➔ CFA Institute (doi.org/10.2469/ccb.v2005.n7.4004)

Teilen
Drucken
PDF