8 Regulatorisches Umfeld, Regelwerk und Reporting SIX

Das Wichtigste in Kürze

An der Schweizer Börse kotierte Unternehmen haben verschiedene Informationspflichten gegenüber ihren Investoren und der Öffentlichkeit.

Diese Pflichten dienen dazu, eine kontinuierliche Transparenz über das kotierte Unternehmen gegenüber allen Marktteilnehmern sicherzustellen.

Es wird zwischen wiederkehrenden sowie ereignis­bezogenen Pflichten unterschieden.

Bei den wiederkehrenden respektive Regelmeldepflichten nimmt das CONNEXOR Reporting eine wichtige Stellung ein. CONNEXOR Reporting ist die offizielle elektronische Meldeplattform für die Übermittlung von Regelmeldepflichten an SIX Exchange Regulation AG.

Bei den ereignisbezogenen Pflichten sind die Regeln zur Ad-hoc-­Publizität am bedeutsamsten. Ad-hoc-Mitteilungen werden ebenfalls über das CONNEXOR Reporting an SIX Exchange Regulation AG übermittelt.

Für die Ad-hoc­-Publizität benötigt jeder Emittent eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten, inklusive Stellvertretungen. Die personelle und IT-­Infrastruktur muss so ausgelegt sein, dass jederzeit innert kürzester Frist eine Medienmitteilung erstellt, genehmigt und publiziert werden kann, inklusive Back­up­Variante zum Beispiel im Fall einer IT­-Panne.

Den Emittenten obliegt es schliesslich, für das Thema Insiderinformation firmeneigene Regeln und Prozedere zu definieren. Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass die nötigen Kontrollmechanismen installiert sind und kriminelles Verhalten aufgedeckt wird.

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