9 Regulatorisches Umfeld, Regelwerk und Reporting SIX

Das Wichtigste in Kürze

An der Schweizer Börse kotierte Unternehmen haben verschiedene Informationspflichten gegenüber ihren Investoren und der Öffentlichkeit.

Diese Pflichten dienen dazu, eine kontinuierliche Transparenz über die kotierten Unternehmen gegenüber allen Marktteilnehmern sicherzustellen.

Es wird zwischen wiederkehrenden sowie ereignis­bezogenen Pflichten unterschieden.

Bei den wiederkehrenden respektive Regelmeldepflichten nimmt das CONNEXOR Reporting eine wichtige Stellung ein. CONNEXOR Reporting ist die offizielle elektronische Meldeplattform für die Übermittlung von Regelmeldepflichten an SIX Exchange Regulation AG.

Bei den ereignisbezogenen Pflichten sind die Regeln zur Ad hoc-­Publizität am bedeutsamsten. Ad hoc-Mitteilungen werden ebenfalls über das CONNEXOR Reporting an SIX Exchange Regulation AG übermittelt.

Für die Einhaltung der Pflichten zur Ad hoc­-Publizität benötigt jeder Emittent eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten, inklusive Stellvertretungen. Die personelle und IT-­Infrastruktur muss so ausgelegt sein, dass jederzeit innert kürzester Frist eine Ad hoc-Mitteilung erstellt, genehmigt und publiziert werden kann. Es wird empfohlen, Backup-Szenarien zur Verfügung zu haben, zum Beispiel im Falle einer IT­-Panne.

Den Emittenten obliegt es schliesslich, für das Thema Insiderinformation firmeneigene Regeln und Prozedere zu definieren. Die Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass die nötigen Kontrollmechanismen installiert sind und kriminelles Verhalten aufgedeckt wird.

 

Letzte Aktualisierung am 25. September 2025

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