Die Informationspflichten für ein primärkotiertes Unternehmen sind an der Schweizer Börse im Vergleich zu anderen Börsen überschaubar. So ist etwa die Quartalsberichterstattung freiwillig.

Wiederkehrende und ereignisbezogene Pflichten

Wiederkehrende Pflichten

Corporate Reporting
  • Finanzberichterstattung: Jahres­-/Halbjahresbericht, Alternative Performancekennzahlen
  • Corporate Governance: Informationen zur Governance und Führung des Unternehmens (z. B. Zusammensetzung und Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung); «Comply or Explain»­-Regel
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung:  Kotierte Unternehmen, die ein Opting In  für ihren Nachhaltigkeitsbericht machen, verpflichten sich zur Erstellung nach einem international anerkannten Standard
Regelmeldungen

Technische und administrative Informationen zum Emittenten und zu Effekten (z. B. Informationen zur Dividende)

Ereignisbezogene Pflichten

Ad hoc-Publizität

Verbreitung von kursrelevanten Tatsachen. Geschäfts­- und Zwischenberichte sind stets mit einer Ad hoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Weitere mögliche Beispiele, die im Einzelfall geeignet sind, den Kurs erheblich zu beeinflussen, sind Strukturveränderungen (Fusionen, Übernahmen), Kapitalveränderungen, Finanzzahlen etc.

Offenlegung von Management-Transaktionen

Meldung aller relevanten Transaktionen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Offenlegung von Beteiligungen

Meldung durch die meldepflichtige Person oder Gruppe bei Erreichung, Über­ oder Unterschreitung der Stimmrechts­ Grenzwerte von: 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 33 1⁄3 %, 50% oder 66 2⁄3%

Die einzelnen Pflichten sind nachfolgend einzeln skizziert. 

Teilen
Drucken
PDF