8.3 Wiederkehrende und ereignisbezogene Pflichten
Die Informationspflichten für ein primärkotiertes Unternehmen sind an der Schweizer Börse im Vergleich zu anderen Börsen überschaubar. So ist etwa die Quartalsberichterstattung freiwillig.
Wiederkehrende und ereignisbezogene Pflichten
Wiederkehrende Pflichten
Corporate Reporting
- Finanzberichterstattung: Jahres-/Halbjahresbericht, Alternative Performancekennzahlen
- Corporate Governance: Informationen zur Governance und Führung des Unternehmens (z. B. Zusammensetzung und Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung); «Comply or Explain»-Regel
Regelmeldungen
Technische und administrative Informationen zum Emittenten und zu Effekten (z. B. Informationen zur Dividende)
Ereignisbezogene Pflichten
Ad-hoc-Publizität
Informationen zu kursrelevanten Tatsachen (z. B. wesentliche Gewinnveränderungen, Restrukturierungen, Kaufangebote). Geschäfts- und Zwischenberichte sind stets mit Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen.
Offenlegung von Management-Transaktionen
Meldung aller relevanten Transaktionen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Offenlegung von Beteiligungen
Meldung durch die meldepflichtige Person oder Gruppe bei Erreichung, Über oder Unterschreitung der Stimmrechts Grenzwerte von: 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 33 1⁄3 %, 50% oder 66 2⁄3%
Kommunikationspflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung an der Schweizer Börse
Die einzelnen Pflichten sind nachfolgend einzeln skizziert.