Die Informationspflichten für ein primärkotiertes Unternehmen sind an der Schweizer Börse im Vergleich zu anderen Börsen überschaubar. So ist etwa die Quartalsberichterstattung freiwillig.

Wiederkehrende und ereignisbezogene Pflichten

Wiederkehrende Pflichten

Corporate Reporting
  • Finanzberichterstattung: Jahres­-/Halbjahresbericht, Alternative Performancekennzahlen
  • Corporate Governance: Informationen zur Governance und Führung des Unternehmens (z. B. Zusammensetzung und Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung); «Comply or Explain»­-Regel
Regelmeldungen

Technische und administrative Informationen zum Emittenten und zu Effekten (z. B. Informationen zur Dividende)

Ereignisbezogene Pflichten

Ad-hoc-Publizität

Informationen zu kursrelevanten Tatsachen (z. B. wesentliche Gewinnveränderungen, Restrukturierungen, Kaufangebote). Geschäfts­- und Zwischenberichte sind stets mit Ad-­hoc-­Mitteilung zu veröffentlichen.

Offenlegung von Management-Transaktionen

Meldung aller relevanten Transaktionen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Offenlegung von Beteiligungen

Meldung durch die meldepflichtige Person oder Gruppe bei Erreichung, Über­ oder Unterschreitung der Stimmrechts­ Grenzwerte von: 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 33 1⁄3 %, 50% oder 66 2⁄3%

Kommunikationspflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung an der Schweizer Börse

Die einzelnen Pflichten sind nachfolgend einzeln skizziert. 

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