5.4 Lagebericht und zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP)

Ein wichtiger Aspekt, der die derzeitige Berichterstattungspraxis grundlegend verändern wird, ist die zentrale Einbindung der zu berichtenden Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht. Nach der früheren NFRD konnten die EU-Mitgliedstaaten den Unternehmen erlauben, diese Informationen ausserhalb des Lageberichts, beispielsweise in einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht, zu veröffentlichen. Mit dem neuen Entwurf entfällt diese Möglichkeit. Somit stellt die CSRD die Nachhaltigkeitsinformationen den Finanzinformationen gleich, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu standardisieren.

Da nichtfinanzielle Informationen im Lagebericht offengelegt werden, verlangt die CSRD, dass die berichtspflichtigen Unternehmen die Nachhaltigkeitsinformationen in einem digitalen maschinenlesbaren Format bereitstellen, d. h. entsprechend der Regelung zum EU-einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) in einem XHTML-Format. Darüber hinaus schreibt die Richtlinie vor, dass die berichteten Nachhaltigkeitsinformationen digital gekennzeichnet werden, damit sie leicht auffindbar und nutzbar sind. Dieses Erfordernis trägt auch dazu bei, dass, wie von der Europäischen Kommission im November 2021 vorgeschlagen und am 20. Dezember 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, ein zentrales europäisches Zugangsportal («European Single Access Point»,ESAP) für öffentliche Unternehmensinformationen eingerichtet wird. Ziel ist es dabei, den öffentlichen Zugang zu den Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen im Einklang mit der digitalen Finanzstrategie der EU über eine Datenplattform zu zentralisieren und zu verbessern.

Der Vorschlag sieht vor, dass die offenzulegenden Informationen an die CSRD-Sammelstellen («Collection Bodies») übermittelt werden, d. h. an die nationalen Behörden oder Stellen, welche die von Unternehmen in den einzelnen Ländern bereitgestellten Informationen sammeln und speichern. Sobald die Sammelstellen die Informationen erhalten haben, werden sie über eine einzige Programmierschnittstelle automatisch an das ESAP weitergeleitet. Die Daten müssen bei den einzelnen nationalen Sammelstellen und bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde («European Securities and Markets Authority», ESMA) in Paris gespeichert werden.

Die ESAP-Plattform soll ab dem 1. Januar 2026 betriebsbereit sein, vorbehaltlich der Annahme delegierter und umsetzender Rechtsakte durch die Europäische Kommission und die ESMA. Diese Rechtsakte werden weitere Details zu den technischen und operativen Aspekten der ESAP festlegen, einschliesslich ihres Arbeitsprogramms für 2024 und darüber hinaus sowie ihrer Datenstrategie (2023–2028).

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