7.1 Überblick und aktuelle Rahmenbedingungen zu den Klimaübergangsplänen in der Schweiz

Ein Klimaübergangsplan (engl. Climate Transition Plan oder CTP) ist eine strategische Roadmap, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Geschäftsmodelle und -praktiken an die Anforderungen einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Wirtschaft anzupassen. Er umfasst konkrete Massnahmen, Ziele und Zeitpläne zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an ein sich veränderndes Klima. Ein solcher Plan zielt darauf ab, klimabedingte Risiken zu minimieren und gleichzeitig neue Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen, die durch den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft entstehen. Indem Unternehmen ihre Übergangsstrategien offenlegen, fördern sie Transparenz und Vertrauen bei Investoren, Kunden und weiteren Stakeholdern. Die Anforderungen an die Klimaübergangspläne sind im Schweizer Recht, im Vergleich zur Rechtsordnung der EU, nur geringfügig geregelt.

In Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen hat der Bundesrat im Januar 2021 die langfristige Klimastrategie der Schweiz verabschiedet. Ausgangspunkt dieser Strategie ist das Ziel bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Das Klima- und Innovationsgesetz, welches die Schweizer Stimmbevölkerung am 18. Juni 2023 zugestimmt hat und welches am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, enthält konkrete Zielvorgaben und Handlungspflichten für Bund und Kantone, um dieses Klimaziel zu erreichen1. Das Klimagesetz fordert von Unternehmen ausserdem, bis 2050 direkte und indirekte Netto-Null-Emissionen (Scope 1 und 2) zu erreichen und hält fest, dass «zur Erreichung des Ziels, Unternehmen und Branchen Fahrpläne erarbeiten können». Des Weiteren hat der Bundesrat Ende 2022 die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung («Klimaverordnung») in Ergänzung zu den obligationenrechtlichen Bestimmungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung verabschiedet und per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt, wobei eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt wurde. Damit müssen betroffene Gesellschaften des öffentlichen Interesses einen «Transitionsplan» erarbeiten und veröffentlichen, der den Schweizer Klimazielen gerecht wird.

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