5.6 Zeitplan und empfohlene Schritte für Unternehmen

Die schrittweise Anwendung der CSRD erfolgt zeitlich wie folgt:

  • Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen;
  • Januar 2025 für börsenkotierte und grosse Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen;
  • Januar 2026 für börsenkotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen;
  •  Januar 2028 für Unternehmen aus Drittländern.

     

In Anbetracht der beachtlichen Vorbereitungsarbeiten empfiehlt es sich, folgende wichtigste Massnahmen in Bezug auf die europäischen Berichterstattungspflichten durchzuführen:

  • Berichtserstattungspflichten prüfen: Bestimmung, ob und ab wann das Unternehmen unter die CSRD-Berichtspflichten fällt und welche Unternehmenseinheiten betroffen sind.
  • Details sowie Vor- und Nachteile der verschiedenen Reportingoptionen evaluieren: Entscheidung, ob die erforderlichen Informationen auf Konzernebene oder länderspezifisch veröffentlicht werden.
  • Durchführung einer Gap-Analyse: Die Gap-Analyse soll die Unterschiede zwischen dem derzeitigen Stand der Berichterstattung und dem Stand, der erreicht werden soll und der nach dem neuen CSRD-Entwurf erwartet wird, ermitteln.
  • Ausbau der Wesentlichkeitsanalyse gemäss ESRS: Falls bereits eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt wird, sollten die Bestimmungen und Anforderungen der ESRS bekannt sein, um diese Praxis zu etablieren und frühzeitig auf rechtliche Anforderungen vorbereitet zu sein.
  • Einrichtung einer ESG-Berichtsdatenbank, die am besten zum Unternehmen passt
  • Bestätigung der ESG-Datenquellen und Schliessung von ESG-Datenlücken: Damit ein Nachhaltigkeitsbericht glaubwürdig ist, muss er auf berichtsfähigen, überprüfbaren und qualitativ hochwertigen Daten beruhen.
  • Einrichtung eines Berichterstattungsverfahrens und eines robusten ESG-­Berichterstattungsrahmens
  • Einführung einer ESG-Berichterstattungs-Governance: Um einen langfristigen ESG-Erfolg sicherzustellen, sollte das Unternehmen über ein klares Governance-, Struktur- und Rechenschaftssystem verfügen.
  • Überprüfung der Abhängigkeiten von anderen geltenden Berichtsstandards und Quick Wins daraus.
  • Greenwashing-Risiko reduzieren: Greenwashing-Risiken treten in einer Vielzahl von Kategorien auf. So gibt es strategische und rechtliche Risiken ebenso wie Compliance- oder Reputationsrisiken. Daher ist es wichtig, allfällige Risiken frühzeitig zu erkennen.
  • Abstimmung mit wichtigen Anlegern und Finanzierern: Die Anlegerperspektive ist wichtig, um die ESG-Prioritäten und die wichtigsten Offenlegungsbereiche zu ermitteln. 
  • Prüfer einbeziehen: Es empfiehlt sich, den Prüfer frühzeitig einzubeziehen, besonders bei offenen Punkten und Interpretationsspielräumen. Dies verringert Überraschungen am Schluss des Prozesses.
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