5.2 Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Am 31. Juli 2023 wurde der erste Satz der European Sustainability Reporting Standards von der Europäischen Kommission angenommen. Sie wurden von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung («European Financial Reporting Advisory Group», EFRAG) ausgearbeitet und sind sektorunabhängige Standards. Diese Standards sind für alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen, verpflichtend, unabhängig davon, in welchem Sektor sie tätig sind.

Die Architektur der sektorunabhängigen Standards setzt sich zusammen aus zwei generellen Standards und zehn themenbezogenen Standards (Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards). In den nächsten Jahren werden zudem weitere Standards erlassen, darunter sektorspezifische Standards, Standards für kleine und mittlere Unternehmen und für Drittlandunternehmen. Die Abbildung stellt diese Architektur grafisch dar.

ESRS 1Allgemeine Anforderungen») legt die grundlegenden Prinzipien fest, die bei der Berichterstattung gemäss ESRS beachtet werden müssen, enthält jedoch selbst keine spezifischen Angabepflichten. Konkret wird in diesem Standard der Aufbau der ESRS beschrieben, die Konventionen zur Ausarbeitung erläutert sowie die zugrunde liegenden Konzepte und allgemeine Anforderungen an die Erstellung und Darstellung nachhaltigkeitsbezogener Informationen festgelegt.

ESRS 2Allgemeine Angaben») legt fest, welche wesentlichen Informationen unabhängig vom betrachteten Nachhaltigkeitsaspekt bereitzustellen sind. Dieser Standard ist für alle Unternehmen verbindlich, die unter die CSRD fallen. ESRS 2 definiert die Angabepflichten in Bezug auf die Informationen, die Unternehmen auf einer allgemeinen Ebene zu allen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten in den Berichterstattungsbereichen Governance, Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Parameter und Ziele bereitstellen müssen.

Die themenbezogenen ESRS decken jeweils ein spezifisches Nachhaltigkeitsthema ab und sind in Themen, Unterthemen und gegebenenfalls Unterunterthemen gegliedert. Die ESRS erfordern nicht, dass ein Unternehmen pauschal alle diese Standards offenlegt. Stattdessen bildet die doppelte Wesentlichkeit die Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen. Die Wesentlichkeitsanalyse umfasst die Identifikation und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen durch Einbezug relevanter Interessensgruppen und die daraus abgeleitete Bestimmung der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte, welche wiederum mit entsprechenden Offenlegungspflichten verbunden sind. Grundsätzlich erfordern diese Offenlegungspflichten Informationen über die Strategien, Massnahmen und Mittel, die das Unternehmen in Bezug auf die identifizierten Nachhaltigkeitsaspekte ergriffen hat. Zusätzlich muss das Unternehmen Informationen zu seinen Parametern und Zielen im Zusammenhang mit den jeweiligen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten angeben. Wenn die Auswirkung, das Risiko oder die Chance nicht oder unzureichend durch die ESRS abgedeckt sind, muss das Unternehmen unternehmensspezifische Angaben zu diesem Thema machen.

Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist unter den europäischen Standards «wesentlich», wenn er die Kriterien für die Wesentlichkeit der Auswirkungen oder für die finanzielle Wesentlichkeit oder für beide erfüllt.
 

Die doppelte Wesentlichkeit hat zwei Dimensionen: die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit. Ein Nachhaltigkeitsaspekt erfüllt das Kriterium der doppelten Wesentlichkeit, wenn er unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen und/ oder unter finanziellen Gesichtspunkten wesentlich ist.

Wesentlichkeit der Auswirkungen: Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist hinsichtlich der Auswirkungen wesentlich, wenn er sich auf die kurz-, mittel- und langfristigen wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen, positiven oder negativen Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen oder die Umwelt bezieht. Ein wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt aus der Wirkungsperspektive umfasst Auswirkungen im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens, auch durch seine Produkte und Dienstleistungen sowie durch seine Geschäftsbeziehungen.

Finanzielle Wesentlichkeit: Nachhaltigkeitsaspekte sind aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn sie Risiken oder Chancen mit sich bringen, die sich kurz-, mittel oder langfristig auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten des Unternehmens auswirken (oder nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann).

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