Die einzelnen Gesetze haben folgende Ziele:

  1. Dekarbonisierungspläne entwickeln: Unternehmen, sowohl börsenkotierte als auch nicht börsenkotierte, sollten klare Pläne zur Verringerung ihrer Kohlenstoffemissionen erstellen. Dies erfordert ein Verständnis für technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der Dekarbonisierung.
  2. Geschäftsmöglichkeiten nutzen: Sektoren mit festgelegten Reduktionszielen bieten Geschäftsmöglichkeiten für Technologien, die diese Ziele unterstützen.
  3. Dringendes Handeln: Der Gesetzgeber betont schnelles Handeln, insbesondere vor 2030, wenn viele Unterstützungsmassnahmen in Kraft treten. Frühzeitige Massnahmen können von Anreizprogrammen profitieren.
  4. Zukünftige Veränderungen berücksichtigen: Obwohl das Klimagesetz zusammen mit der Verordnung ein wichtiger Meilenstein ist, werden globale und nationale Klimastrategien voraussichtlich zunehmen. Schweizer Unternehmen mit internationalen Aktivitäten sollten auf sich entwickelnde Klimavorschriften vorbereitet sein.

Zusammengefasst ist die Verpflichtung der Schweiz zum Klimaschutz und entsprechenden Anpassungsmassnahmen/Umsetzungsbestimmungen klar definiert. Dies bedeutet, dass Unternehmen die Gelegenheit und Verantwortung haben, Massnahmen zur Dekarbonisierung und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit zu ergreifen. Dieses Kapitel unterstreicht den transformierenden Weg, den die Schweiz eingeschlagen hat, und die Auswirkungen auf Unternehmen, die sich in dieser sich fortentwickelnden Landschaft bewegen.

Der Text zum neuen Klimagesetz ist eine Zusammenfassung des folgenden Texts: «Swiss companies need to develop a decarbonization plan – KPMG Switzerland».

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