2.1 Definition
Der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit bewertet einerseits die wesentlichen Auswirkungen eines Unternehmens auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen, einschliesslich der Menschenrechte, sowie andererseits die Nachhaltigkeitskomponenten, die auf das Unternehmen und seine Stakeholder finanziell einwirken.
Der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit wurde von der Europäischen Union in ihrer Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFRD) eingeführt. Dieser Grundsatz wird auch im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der Global Reporting Initiative (GRI) angewendet. Seit dem Berichtsjahr 2023 fordern die regulatorischen Richtlinien der Schweiz ebenfalls den Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit.