2.2 Prozess
Zum Start und zur Überwachung des Prozesses der Sammlung relevanter Informationen und der Festlegung wesentlicher Themen für den Nachhaltigkeitsbericht muss das Unternehmen ein Team festlegen. Der Prozess kann intern durchgeführt oder zumindest teilweise an ein Beratungsunternehmen delegiert werden. Für einen effizienten und effektiven Prozess ist es von entscheidender Bedeutung, dass Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die strategische Bedeutung dieses Prozesses und dessen Resultat anerkennen und kommunizieren.
Prozess der Wesentlichkeitsanalyse
Die Schritte der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Der Prozess zur Definition der wesentlichen Themen für das Unternehmen wird von den verschiedenen Reportingstandards vorgegeben. Meist erfolgt er in sechs allgemein gültigen Schritten. An diesem Prozess sind das Team für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die internen und externen Stakeholder beteiligt:
1. Kontext
Der Prozess beginnt mit einer Kontextanalyse. Dazu gehören die Kenntnis und das Verständnis der relevanten rechtlichen Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das Verständnis der Nachhaltigkeitsthemen in den relevanten Märkten und die Beschreibung des Geschäftsmodells, der Lieferkette und der Stakeholder. Mit diesen Komponenten wird festgelegt, welche Art von Auswirkungen das Unternehmen hat und welche Stakeholder betroffen sind oder sein könnten und daher in den Prozess einbezogen werden müssen.
2. Auswirkungen und Risiken
Im nächsten Schritt muss eine lange Liste von Auswirkungen und exogenen Risiken für das Unternehmen erarbeitet werden. Sie wird in der Regel in Workshops und Umfragen unter Beteiligung einer Gruppe von Personen aus verschiedenen Geschäftsbereichen und externen Stakeholdern erstellt.
3. Stakeholder
Es ist wichtig, mit den in der Kontextanalyse (siehe Schritt 1) definierten Stakeholdern zusammenzuarbeiten. Nur so werden alle wesentlichen Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft sowie die Risiken in vollem Umfang und aus externem Blickwinkel berücksichtigt und gewichtet. Dies kann z. B. in Form einer Online-Umfrage für Stakeholder oder in Form von Fokus-Gruppendiskussionen erfolgen. Dabei gilt es zu beachten, dass ein bestimmtes Thema allein deshalb wesentlich werden kann, weil ein erheblicher Teil der externen Stakeholder es als solches einstuft. Die Einbeziehung von Stakeholdern verleiht der Wesentlichkeitsanalyse also eine zusätzliche Dimension. Das Ergebnis von Schritt 3 ist eine kurze Liste der wesentlichen Themen, einschliesslich der Risiken, die nach ihrer Bedeutung für die Stakeholder und das Unternehmen geordnet sind.
4. Validierung
Sobald die Kurzliste der wesentlichen Themen bewertet ist, wird diese Liste und die Rangfolge der Themen darauf vom Nachhaltigkeitsteam und anderen Experten im Unternehmen sowie von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung validiert. Das Ergebnis der Validierung ist eine Matrix zur doppelten Wesentlichkeit oder eine Liste wesentlicher Themen (siehe Beispiel unten), welche die Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet.
5. Berichterstattung
Damit Stakeholder wie Investoren, Rating-Agenturen, Finanzanalysten, Mitarbeitende und Lieferanten den Prozess der nichtfinanziellen Berichterstattung nachvollziehen können und die nötige Glaubwürdigkeit gewährleistet ist, muss das Unternehmen beschreiben, wie die Liste der wesentlichen Themen erstellt wurde und wie die Stakeholder in den Prozess einbezogen wurden. Dazu gehört auch die Offenlegung einer Wesentlichkeitsmatrix oder einer Liste wesentlicher Themen, in der nicht nur die Themen, sondern auch deren Rang und Bedeutung für das Unternehmen und die Stakeholder erörtert werden. Diese Prozessbeschreibung ist eine Berichterstattungspflicht.
6. Überprüfung
Durch eine regelmässige Überprüfung der wesentlichen Themen wird sichergestellt, dass die Themen stets auf dem neuesten Stand sind. Vor allem, wenn sich die regulatorischen Anforderungen für die Berichterstattung ändern oder Unternehmen Geschäftsfelder hinzukaufen oder abstossen, ist es wichtig, die wesentlichen Themen zu aktualisieren. Eine vollständige Wesentlichkeitsbewertung sollte nach Schritt 1 alle drei bis vier Jahre oder im Rahmen des regulären Strategiezyklus des Unternehmens durchgeführt werden.
Beispiel für eine Wesentlichkeitsliste (Auszug über die Auswirkungen auf Menschen):
Beispiel für eine Wesentlichkeitsmatrix:
Wesentliche Themen | Unterthemen |
Menschen | |
Customer Experience |
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Vielfalt, Gleichheit und Integration |
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Digitalisierung |
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Talentmanagement |
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Arbeitskultur und Arbeitsumfeld |
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Vergütung und Leistungsmanagement |
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