7.5 Klimaübergangsplan als schlagkräftige Operationalisierung von Klimazielen
Die Verpflichtung der Schweiz zu Netto-Null bis 2050 sowie die Verpflichtung der Unternehmen zur Offenlegung von Klimaübergangsplänen unterstreichen die Wichtigkeit, die unternehmerischen Klimaziele mit einer fundierten Herangehensweise zu unterlegen. Ein fundierter Klimaübergangsplan gewährleistet eine schlagkräftige Operationalisierung des strategischen Klimaziels des Unternehmens und kann dadurch gleichzeitig wesentlich zur Zielerreichung beitragen.
Die Ähnlichkeiten zwischen den Schweizer Vorschriften und den CSRD- und CSDDD-Vorschriften der EU zeigen, dass weltweit standardisierte und transparente Berichterstattungsmechanismen angestrebt werden, die die gemeinsamen Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels fördern.