7.2 Inhaltliche Anforderungen an Klimaübergangspläne
Klimaübergangspläne adressieren und reduzieren die potenziellen transitionsbezogenen und physischen Risiken und sind deshalb obligatorischer Bestandteil eines Klimaberichts. Die Klimaverordnung lässt Unternehmen viel Spielraum bei der Berichtgestaltung und verweist gleichzeitig auf die TCFD «Guidance on Metrics, Targets, and Transition Plans», (Fassung: Oktober 2021), welche ausführlich die Elemente empfiehlt, die in einem Klimaübergangsplan berücksichtigt werden sollten. Die wichtigsten empfohlenen Elemente sind Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Messgrössen und Ziele:
Governance
- Genehmigung: Der Verwaltungsrat oder der zuständige Ausschuss des Verwaltungsrats genehmigt den Übergangsplan und die klimabezogenen Ziele.
- Beaufsichtigung: Der Verwaltungsrat oder ein entsprechender Ausschuss des Verwaltungsrats überwacht die Umsetzung des Übergangsplans.
- Rechenschaftspflicht: Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Durchführung des Übergangsplans und die zuständigen Akteure verfügen über angemessene Autorität und Zugang zu Ressourcen, um eine wirksame Durchführung zu gewährleisten.
- Anreize: Die Vergütung und andere Anreize sind auf die Klimaziele der Organisation abgestimmt und im Übergangsplan beschrieben.
- Berichterstattung: Der Verwaltungsrat oder der zuständige Ausschuss des Verwaltungsrats und die Geschäftsleitung werden regelmässige über den aktuellen Stand informiert.
- Überprüfung: Die Organisation überprüft und aktualisiert regelmässig ihre Pläne, Aktivitäten, Messgrössen und Ziele.
- Transparenz: Die Organisation berichtet den externen Stakeholdern über ihre Ziele und Leistungen im Rahmen der Übergangsplanung, einschliesslich finanzieller Aspekte, die Leistung im Vergleich zu den Zielen und die Auswirkungen auf das Geschäft.
Assurance: Die Berichterstattung der Organisation ist Gegenstand einer unabhängigen Überprüfung oder Bestätigung durch Dritte.
Strategie
- Ausrichtung an der Strategie: Die Organisation richtet ihren Übergangsplan an ihrer Gesamtstrategie aus und der Übergangsplan beschreibt Folgendes:
- Aktivitäten – wie die Organisation die Ziele in definierten Zeithorizonten erreichen wird
- Absolutes Dekarbonisierungs- oder Temperaturziel – Ausrichtung auf das Netto-Null Ziel der Schweiz, relevante gesetzliche Vorgaben und/oder sektorspezifische Dekarbonisierungsziele
- Annahmen des Plans: Der Übergangsplan beschreibt die Annahmen der Organisation, insbesondere in Bezug auf die Unsicherheiten des Übergangspfads und die Herausforderungen bei der Umsetzung. Die Annahmen sollten mit denen übereinstimmen, die die Organisation in ihrer Finanzbuchhaltung, bei Kapitalausgaben und Investitionsentscheidungen verwendet.
- Priorisierte Chance: Der Übergangsplan beschreibt, wie die Organisation ihre vorrangigen Klimachancen beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft nutzen will.
- Aktionsplan: Der Übergangsplan skizziert kurz- und mittelfristige taktische und operative Pläne und beschreibt, wie damit verbundene Massnahmen wesentliche Quellen von Treibhausgasemissionen angehen. Der Plan umfasst laufende und geplante Initiativen zur Verringerung klimabezogener Risiken und zur Steigerung klimabezogener Chancen.
- Finanzpläne: Der Übergangsplan beschreibt die unterstützenden Finanzpläne, Budgets und die damit verbundenen finanziellen Ziele (z. B. die Höhe der Kapitalausgaben und der sonstigen Ausgaben zur Unterstützung der Dekarbonisierungsstrategie).
Szenario-Analyse: Die Organisation überprüft die Realisierbarkeit des Übergangsplans und der damit verbundenen Ziele anhand mehrerer klimabezogenen Szenarien.
Risikomanagement
- Beschreibung der Risiken: Der Übergangsplan beschreibt die Risiken, die sich für die Organisation aus dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft ergeben.
Herausforderungen und Unwägbarkeiten des Plans: Der Übergangsplan beschreibt die Annahmen, Ungewissheiten und Herausforderungen, denen sich die Organisation bei der erfolgreichen Durchführung ihres Übergangsplans gegenübersieht.
Messgrössen und Ziele
- Messgrössen: Der Plan beschreibt die Messgrössen, welche die Organisation überwacht, um den Fortschritt gegenüber den Plänen und Zielen zu verfolgen. Dies einschliesslich der zugehörigen betrieblichen und finanziellen Leistungskennzahlen sowie der branchenübergreifenden, organisationsspezifischen und klimabezogenen Messgrössen.
- Zielvorgaben: Der Übergangsplan enthält quantitative und qualitative Ziele, die auf fundierten Klimakenntnissen beruhen. Bei den Zielen für Treibhausgasemissionen gibt der Plan Art und Umfang der einbezogenen Treibhausgasemissionen sowie das Ausmass der Treibhausgasemissionen in verschiedenen Gebieten, Zeiträumen oder Aktivitäten an.
- Methodik: Die Messgrössen und Ziele in einem Übergangsplan basieren auf allgemein anerkannten und transparenten Methoden.
- Zeitpunkte: Der Übergangsplan zeigt, wann welche konkreten Ziele erreicht werden sollen.
- Verringerung der Treibhausgasemissionen: Der Übergangsplan befasst sich mit dem relativen Beitrag von Reduzierungen, Beseitigungen und Kompensationen zur Erreichung der THG-Emissionsziele.