3.5 Die Klimaverpflichtung der Schweiz
Die Schweizer Stimmbürger haben am 18. Juni 2023 das «Bundesgesetz über Klimaschutzziele, Innovation und Stärkung der Energieversorgungssicherheit» angenommen. Dieses Gesetz, welches zusammen mit der Klimaschutzverordnung voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft tritt, festigt die Entschlossenheit der Schweiz, dem Klimawandel entgegenzuwirken und sich an seine Auswirkungen anzupassen. Das Gesetz konzentriert sich auf drei Hauptziele:
1. Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Nutzung von negativen Emissionslösungen:
Das Gesetz fordert ein Net-Zero-Emissionsziel bis 2050, das die Unternehmen durch eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus eigener Kraft erreichen sollen, bevor die verbleibenden Emissionen durch Neutralisierung der Emissionen mittels Emissionstechnologien ausgeglichen werden. Dieser Ansatz betont aktives Handeln zur Erreichung von Emissionsminderungen.
2. Anpassung an den Klimawandel und Stärkung der Widerstandsfähigkeit:
Die Schweiz hat sich verpflichtet, den Herausforderungen des Klimawandels aktiv zu begegnen und sich vor seinen Auswirkungen zu schützen. Dazu gehören Massnahmen zur Vorbereitung auf klimabedingte Veränderungen sowie Strategien zur Bewältigung dieser Herausforderungen.
3. Lenkung von Finanzkapital in Richtung klimaresiliente Entwicklung:
Das Gesetz zielt darauf ab, finanzielle Investitionen in Richtung Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und Stärkung der Klimaresilienz zu lenken. Dies erkennt die Rolle des Finanzsektors bei der Unterstützung nachhaltiger Initiativen an.
Unterstützt durch das Pariser Klimaabkommen (2017) und das TFCD-Rahmenwerk bekräftigt die Schweiz ihre Klimaschutzverpflichtungen. Das Gesetz definiert mittel- und langfristige Ziele und setzt dabei auf Anreize statt auf Verbote. Diese Entwicklung verdeutlicht die Dringlichkeit für Unternehmen, ihre Klimastrategien mit den Zielen der Schweiz in Einklang zu bringen.