8.3 Bedürfnis nach standardisierter, globaler Berichterstattung
Institutionelle Investoren wollen eine robuste Governance zu Nachhaltigkeitsthemen sehen, inklusive Oberaufsicht des Verwaltungsrats, und verlangen eine konsistente, vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Folgende drei Prioritäten lassen sich beobachten:
Anleger wollen qualitativ bessere ESG-Daten. Einerseits haben sie Bedenken, ob Unternehmen tatsächlich so nachhaltig sind, wie sie vorgeben (Stichwort «Greenwashing»). Andererseits ist es notwendig, die Analyse der Nachhaltigkeitsdaten so zu verbessern, dass diese in Gesprächen mit Anlegern gut präsentiert werden können. Dazu gehört auch eine Diskussion über die entsprechenden Datenerhebungsverfahren und IT-Systeme.
Die überwiegende Mehrheit der Anleger vermisst einen klaren Fokus auf die Aspekte, die finanziell wichtig sind (finanzielle Wesentlichkeit). Weitschweifige Berichte ohne klaren Fokus können oft wichtige Informationen verdecken. Der Schlüsselfaktor ist hier die Verbindung zum Kerngeschäft eines Unternehmens - Anleger beobachten jedoch einen fehlenden Zusammenhang zwischen der ESG-Berichterstattung und der Finanzberichterstattung.
Anleger wünschen sich einen standardisierten globalen Berichterstattungsrahmen sowie verbindliche ESG-Berichterstattungsanforderungen, einschliesslich einer unabhängigen Prüfung, um die Robustheit, Konsistenz und Vergleichbarkeit der offengelegten Informationen sicherzustellen.
Derzeit decken die von der IFRS-Stiftung beziehungsweise dem International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelten Standards die Bedürfnisse der Anleger ab, da sie auf die finanzielle Wesentlichkeit ausgerichtet sind. Mit der Konsolidierung von TCFD, SASB und Integrated Reporting unter dem Dach der IFRS-Stiftung ist man noch dabei, Frameworks mit derselben Ausrichtung im Rahmen einer weltweit einheitlichen Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammenzubringen. Die ersten IFRS Nachhaltigkeits-Standards (IFRS S1 und S2) wurden Mitte 2023 veröffentlicht. Mehr als 36 Länder, die über die Hälfte des globalen BIP repräsentieren, haben sich bereits zur Übernahme oder Orientierung an diesen Standards entschieden.1
Darüber hinaus wird Unternehmen empfohlen, über ihre externen Auswirkungen zu berichten. In dieser Hinsicht werden die GRI-Standards nach wie vor am häufigsten als Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verwendet. Zumindest in Europa hat sich im Zuge der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der entsprechenden Berichtsstandards (ESRS) grösstenteils der Ansatz der doppelten Wesentlichkeit durchgesetzt. Dabei liegt der Fokus ausdrücklich sowohl auf den Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (inside-out) als auch auf den finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen (outside-in). China geht interessanterweise in die gleiche Richtung, ebenso die Schweiz. Darüber hinaus bietet die EU-Taxonomie ein einheitliches Klassifikationssystem für Anleger, das festlegt, welche Geschäftstätigkeiten – und damit zusammenhängend Umsatz und Investitionen von Unternehmen – als nachhaltig eingestuft werden können.
Wenngleich ein Schweizer Unternehmen noch nicht direkt von entsprechenden EU-Vorschriften betroffen sein sollte, können diese durchaus relevant sein, sei es, weil Anleger im Rahmen der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) Bericht erstatten müssen und Informationen über die zugrunde liegenden Instrumente und Investitionen benötigen, oder weil Kunden und Geschäftspartner bestimmte Informationen verlangen können. Globale Kapitalmärkte erstrecken sich über Landesgrenzen hinweg und Emittenten sollten diese internationalen regulatorischen Entwicklungen sorgfältig beobachten.
Die Rolle von ESG-Ratings
Vermögensverwalter, Finanzinstitute und Investoren ziehen neben ihren eigenen Analysen auch ESG-Ratings von Agenturen heran, um die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten. Eine mangelnde Standardisierung kann jedoch dazu führen, dass dasselbe Unternehmen von verschiedenen Anbietern unterschiedlich bewertet wird – je nachdem, wie Nachhaltigkeit definiert wird, welche ESG-Kriterien berücksichtigt werden und wie diese gewichtet sind. Gemeinsam ist den Ratings üblicherweise der Fokus auf die finanziellen Auswirkungen von ESG-Aspekten auf das Unternehmen (finanzielle Wesentlichkeit). Nachstehend sind die derzeit wichtigsten Anbieter aufgeführt:
Inrate: Grundlage für die ESG-Indizes von SIX, d. h. SIX Switzerland Sustainability 25 Index, SPI ESG, SPI ESG Weighted, SPI ESG Multi und Single Premia Indizes, SBI ESG und Subindizes, SBI ESG Screened AAA-BBB
Sustainalytics (gehört zu Morningstar)
S&P (Standard and Poor’s): Grundlage für Dow Jones Sustainability Indizes
MSCI ESG
Bloomberg ESG
FTSE Russell ESG
ISS ESG (gehört zur Deutsche Börse Group)
LSEG (London Stock Exchange Group, ehemals Refinitiv ESG)
Moody’s ESG Solutions Group
RepRisk
CDP
GRESB (für Real Estate)
Die Beantwortung von Datenanfragen dieser ESG-Rating-Agenturen kann sehr zeitaufwändig sein. Daher empfiehlt es sich, die wichtigsten ESG-Ratings unter Einbezug relevanter Anleger zu priorisieren und die Interoperabilität so weit wie möglich zu nutzen.
Letztlich wünschen Anleger Transparenz und eine ausgewogene Berichterstattung über die Leistung eines Unternehmens und nicht nur Lippenbekenntnisse und Hochglanzbroschüren. In Hinsicht auf das erforderliche Mass an Glaubwürdigkeit berücksichtigen Anleger auch Governance-Aspekte wie ESG-Komponenten in den Vergütungssystemen der Unternehmensleitung, unabhängige Prüfungen der Nachhaltigkeitsleistung oder die Frage, ob das Nachhaltigkeitsteam direkt an die Geschäftsleitung berichtet und welche Rolle der Verwaltungsrat dabei spielt. Eine unterdurchschnittliche ESG-Leistung kann zu Aktionismus seitens der Aktionäre führen, der darauf abzielt, die Geschäftsführung zu beeinflussen und die Leistung eines Unternehmens zu verbessern. Bleibt dies erfolglos, können Anleger auch eine Veräusserung von Aktien und Obligationen in Erwägung ziehen.