7.3 Rahmenbedingungen in Europa (CSRD und CSDDD)
Als bedeutender Handelspartner der EU müssen sich viele Schweizer Unternehmen der rechtlichen Anforderungen der EU bewusst sein.1 Mit der Umsetzung der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und dem neu eingeführten Standard ESRS E1 (Klimawandel) werden die Offenlegungsanforderungen an den Übergangsplan erhöht. Die Verabschiedung und anschliessende nationale Umsetzung der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) und ihres Artikels 15 («Eindämmung des Klimawandels») wird dazu führen, dass Klimaübergangspläne zum Klimaschutz verbindlich werden.
Die Anforderungen der Schweiz an den Klimaübergangsplan und die EU-Anforderungen, wie sie durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) festgelegt sind, haben sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede. Ein Vergleich:
Schweiz | EU (CSRD und CSDDD) | |
Regulatori-scher Rahmen und Umfang | Schweiz: Die Schweizer Gesetzgebung fokussiert sich auf Transparenz und die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensberichterstattung. Unternehmen sind aufgefordert, ihre Klimastrategien offenzulegen und konkrete Massnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu beschreiben. | Die EU geht weiter, indem sie umfangreichere Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten für Unternehmen festlegt. Die CSRD verlangt detaillierte Nachhaltigkeitsberichte, einschliesslich spezifischer Informationen zu Klimaübergangsplänen. Die CSDDD erweitert die Anforderungen auf die gesamte Wertschöpfungskette und verlangt von Unternehmen, klimabezogene Risiken und Auswirkungen zu identifizieren und zu managen. |
Berichts-pflichten und Transparenz | Unternehmen müssen regelmässig über ihre Klimaziele und Fortschritte öffentlich berichten. Dieser Bericht sollte transparent und nachvollziehbar sein, um das Vertrauen der Stakeholder zu stärken. | Die CSRD fordert umfassende und standardisierte Berichte, die nach bestimmten Nachhaltigkeitsstandards erstellt werden. Die CSDDD verlangt zusätzlich, dass Unternehmen Massnahmen zur Minimierung negativer Klimaauswirkungen entlang ihrer Lieferketten ergreifen und darüber berichten. |
Umfang der Klima-strategien | Der Fokus liegt auf der Reduzierung der unternehmensinternen Emissionen und der Einbindung klimafreundlicher Technologien. Unternehmen werden ermutigt, langfristige Klimaziele zu setzen und diese klar zu kommunizieren. | EU-Anforderungen betonen nicht nur die internen Massnahmen, sondern auch die Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unternehmen müssen sowohl direkte als auch indirekte Emissionen (Scope 1, 2 und 3) berücksichtigen und Massnahmen zur Reduktion dieser Emissionen in ihre Klimastrategien integrieren. |
Verpflich-tungsgrad | Die Anforderungen sind oft freiwillig oder basieren auf «Comply or Explain»-Prinzipien, wobei Unternehmen entweder bestimmte Standards erfüllen oder erklären müssen, warum sie dies nicht tun. So ist in Art. 2 der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange festgehalten, dass ein Unternehmen auch klar begründet erläutern kann, weshalb es kein Konzept in diesem Bereich verfolgt. | Die Anforderungen sind abhängig von der Wesentlichkeitsanalyse verpflichtend und sehen bei Nichteinhaltung Sanktionen vor. Dabei gehen die Vorschriften der CSDDD über die puren Transparenzbestrebungen der CSRD hinaus und verlangen explizit die Ergreifung bzw. Umsetzung von Massnahmen im Rahmen eines Übergangsplans, wobei auch die rechtlichen Risiken für Unternehmen und Verwaltungsräte steigen. Dies zwingt Unternehmen zu einer proaktiveren und umfassenderen Umsetzung ihrer Klimaübergangspläne, wobei aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen mit betroffenen Unternehmen als Teil deren Lieferketten, indirekt auch kleinere und mittelgrosse Unternehmen in der Schweiz betroffen sein können. |
Insgesamt zeigt sich, dass die EU mit der CSRD und CSDDD einen strengeren und umfassenderen Ansatz verfolgt als die Schweiz, insbesondere hinsichtlich der Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette und der detaillierten Berichtspflichten. Beide Systeme zielen jedoch darauf ab, Unternehmen zu einer nachhaltigeren und klimaorientierten Geschäftspraxis zu bewegen. Nicht zu unterschätzen sind der Druck, welcher sich von Kundenseite für viele Schweizer Unternehmen ergeben wird, sowie die Auswirkungen auf die Reputation von Unternehmen, welche hier nicht genügend Transparenz schaffen und keine Massnahmen ergreifen. Bereits heute geben in der Schweiz ca. die Hälfte der 100 grössten Unternehmen (privat und öffentlich) an, in Übereinstimmung mit der TCFD oder in Anlehnung an sie zu berichten.
1 | Text adaptiert von «ESG: Von freiwilligen zu verpflichtenden Klima-Transitionsplänen in der Schweiz und der EU». |