Aus den vorangehenden Abschnitten ergeben sich wesentliche Anhaltspunkte für die Greenwashing-Prävention von Publikumsgesellschaften:

Greenwashing-Prävention sollte integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie sein und in die Managementprozesse integriert werden: von der Festlegung der Strategie durch den Verwaltungsrat über die Due Diligence, die Kontrollprozesse einschliesslich Risiko- und Datenmanagement, die Qualifikation der Mitarbeitenden bis zum Marketing und zum Management der Informationsflüsse zwischen den Gliedern der gesamten Wertschöpfungskette.

Dazu gehört eine mit den relevanten Jurisdiktionen und internationalen Regelwerken multikompatible interne Policy gegen Greenwashing, einschliesslich Vorgaben für Marketing und Investor Relations, die für die jeweiligen Märkte zu spezifizieren sind.

Eine solche Policy hat vorzusehen, dass nachhaltigkeitsbezogene Aussagen auf die verwendeten Nachhaltigkeitsansätze, deren Umsetzung und die Key-Performance-Indikatoren Bezug nehmen müssen. Sie sollen nachweisbar und messbar sein und von einer periodischen Berichterstattung anhand relevanter Indikatoren zur Umsetzung begleitet werden.

Die Implementation bedingt das Zusammenlaufen der internen und externen Unternehmenskommunikation, des Nachhaltigkeitsmanagements, des Risikomanagements, der Compliance und der Rechtsfunktion bei der obersten Unternehmensleitung.

Nachhaltigkeitsbezogene Kommunikation sollte mit aller übrigen freiwilligen und verpflichtenden Kommunikation abgeglichen werden, namentlich mit dem Nachhaltigkeitsbericht, der Rechnungslegung, den laufenden und bisherigen Ad-hoc-Meldungen und einem allfälligen Prospekt.

Die beste Prävention ist eine gute Corporate Governance. Box-Ticking genügt nicht nur nicht, sondern birgt selbst ein Greenwashing Risiko, wenn das Ziel einer nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit aus den Augen gerät. Eine externe Überprüfung (Audit, Zertifikate, Labels) fördert das Vertrauen zusätzlich und senkt das Haftungsrisiko des Unternehmens, des Verwaltungsrats und der obersten Geschäftsführung.

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